Rechtsprechung
BVerwG, 09.06.1998 - 9 B 1062.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 08.08.1997 - 12 UE 601/95
- BVerwG, 09.06.1998 - 9 B 1062.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus BVerwG, 09.06.1998 - 9 B 1062.97
Mit der Behauptung, die Entscheidung sei nicht mit Gründen versehen (vgl. § 138 Nr. 6 VwGO), weil das Berufungsgericht zur Frage der Einreise über (irgend-)einen sicheren Drittstaat auf eine andere Entscheidung Bezug genommen habe, wird ein Verfahrensmangel nicht schlüssig bezeichnet (zu dieser Rechtsfrage vgl. im übrigen bereits BVerwGE 100, 23 und BVerfGE 94, 49 ). - BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96
Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …
Auszug aus BVerwG, 09.06.1998 - 9 B 1062.97
Die - bejahende - Antwort ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, etwa aus § 13 AsylVfG, sowie aus dem allgemeinen Prozeßrecht; die bejahende Antwort auf diese Frage ist außerdem Grundlage und Ausgangspunkt der weiterführenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - NVwZ 1997, 1132) gewesen. - BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92
Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet
Auszug aus BVerwG, 09.06.1998 - 9 B 1062.97
ist - sofern damit eine Rechtsfrage nachvollziehbar dargetan sein sollte - durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Januar 1994 - BVerwG 9 C 48.92 - BVerwGE 95, 42 geklärt. - BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95
Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch …
Auszug aus BVerwG, 09.06.1998 - 9 B 1062.97
Mit der Behauptung, die Entscheidung sei nicht mit Gründen versehen (vgl. § 138 Nr. 6 VwGO), weil das Berufungsgericht zur Frage der Einreise über (irgend-)einen sicheren Drittstaat auf eine andere Entscheidung Bezug genommen habe, wird ein Verfahrensmangel nicht schlüssig bezeichnet (zu dieser Rechtsfrage vgl. im übrigen bereits BVerwGE 100, 23 und BVerfGE 94, 49 ).